In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechtes in
den § 651 a-k BGB, werden die nachfolgend geltenden Reisebedingungen zwischen
Ihnen als Reisenden und Croadria-Tours vereinbart.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Überblick:
1. Anmeldung- und Abschluss des Reisevertrages
1. Anmeldung- und Abschluss des Reisevertrages: Mit der Anmeldung bietet der Kunde Veranstalter den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder online
vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte
Erklärung übernommen
hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch CroAdria-Tours zustande.
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird CroAdria-Tours dem
Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von CroAdria-Tours vor, an das CroAdria-Tours für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Croadria-Tours die Annahme erklärt bzw. durch Stillschweigen die Annahme des selben konkludent
bestätigt.
1.3. Bis zum Beginn der Reise kann der Kunde verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Reisevertrag eintritt.
CroAdria-Tours kann dem Eintritt des Dritten dann widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einer Privatunterkunft nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegensteht.
Tritt ein Dritter in den Reisevertrag ein, so haftet er und der Kunde CroAdria-Tours gegenüber als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Die Mehrkostenpauschale beträgt 60,00 EUR.
2. Bezahlung
2.1. Bezahlung: Nach Erhalt der Reisebestätigung, muss die Im Vertrag stehende Anzahlung (in der Regel ca. 10%), welche im Reisepreis mit eingerechnet wird, innerhalb von 10 Tagen an den Croadria-Tours
überwiesen werden.
2.1.1. (Bei Privatunterkünften)
Die Fälligkeit der Restzahlung ist der Original-Reisebestätigung zu entnehmen.
2.1.2. Bei einigen Objekten wird der im Reisevertrag angewiesene Restbetrag erst an Ort und Stelle beim Hausbesitzer oder bei dem vom CroAdria-Tours zugewiesenem Touristbüro, welches
abhängig von Reiseziel ist, wahlweise bar in Kuna oder Euro bezahlt. Überwiegend jedoch wird der im Reisevertrag angewiesene Restbetrag spätestens fünf Wochen vor Reiseantritt fällig und muss an
Croadria-Tours überwiesen werden, wenn die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8.1.3 oder 8.1.4 genannten Gründen abgesagt werden kann.
2.1.3. Bei kurzfristigen Buchungen (Lastminute), die ab dem 35. Tag vor
Reisebeginn getätigt werden, ist die Anzahlung oder gegebenen Falls der Gesamtbetrag
(Anzahlung + Restbetrag) sofort fällig.
2.2.1. (Bei Hotel- und Ferienanlagen)
Der Restbetrag sollte spätestens fünf Wochen vor Reiseantritt an CroAdria-Tours überwiesen werden, wenn die gebuchte Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8.1.3 oder 8.1.4 genannten Gründen abgesagt
werden kann.
2.2.2. Bei kurzfristigen Buchungen (Lastminute), die ab dem 35. Tag vor
Reisebeginn getätigt werden, ist der vollständige Reisepreis (Anzahlung + Restbetrag)
sofort fällig.
2.3. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Anzahlung oder des Restbetrages bzw. des Gesamtbetrages bei kurzfristigen Buchungen (Lastminute), kann Croadria-Tours
die Leistungen verweigern.
Außerdem kann der Veranstalter nach Mahnung und Fristsetzung den vorliegenden Reisevertrag kündigen.
Rücktrittsgebühren können als Entschädigung entsprechend der unter Punkt 5.2 bzw. 5.3 genannten Stornostaffeln vom Veranstalter verlangt werden, vorausgesetzt,
es läge nicht
bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
2.4. Wenn vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht geleistet werden und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkosten-
pauschale in Höhe von € 10,- zu erheben.
3. Unterlagen
3.1. Unterlagen: Gegen Bezahlung der ausgewiesenen Anzahlung bzw. nach
Zahlung des vollständigen Gesamtbetrages, wird dem Kunden eine Reisebestätigung
per Email, eine Originalreisebestätigung,
der Voucher (Reisgutschein) und bei Pauschalreisen der Sicherungsschein per
Post zugeschickt.
Der Voucher in zweifacher Ausfertigung (Reisegutschein) weist Sie gegenüber dem Hausbesitzer, dem Schlüsselhalter vor Ort (Rezeption,
Hausverwalter), der örtlichen Vertretung (Touristbüro oder Hotelleitung),
bzw. dem Hotel oder der Ferienanlage als Mieter aus.
Zusätzlich erhalten Sie eine Wegbeschreibung zum betreuenden Touristbüro oder
zur gebuchten Ferienunterkunft, deren Adresse und Telefonnummern und die
Check-In-Zeiten.
Alle Unterlagen bis auf die Originalreisebestätigung werden
erst nach vollständigem Zahlungseingang (je nach Ferienunterkunft nur Anzahlung
oder Anzahlung + Restbetrag) versandt.
4. Leistungen, Änderungen der Leistung, Nicht in Anspruch genommene Leistungen
4.1. Leistungen: die vom Kunden gebuchten Privatunterkünfte,
Hotel- und Ferienanlagen stehen nicht im Eigentum des Veranstalters.
Privatunterkünfte und Hotel- und Ferienanlagen werden durch CroAdria-Tours
lediglich vermittelt.
4.1.2. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich
aus den Leistungsbeschreibungen im Online-Katalog und aus den hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die im Online-Katalog (Internetauftritt) enthaltenen Angaben sind für
den Veranstalter bindend.
CroAdria-Tours behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Online-Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch CroAdria-Tours.
4.1.3 Hauseigentümer, Hausverwalter, Schlüsselhalter, Touristbüros
und Hotels und Ferienanlagen, welche mit Croadria-Tours in Verbindung
stehen sind nicht befugt, von diesen Geschäftsbedingungen oder den in Online-Katalog
(Internetseiten) genannten Leistungsmerkmalen abweichende Zusagen zu machen
oder Vereinbarungen zu treffen.
4.2. Änderungen der Leistung: Änderungen oder Abweichungen einzelner
Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und die CroAdria-Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind, d.h. nach Empfinden eines objektiven Dritten, und den Gesamtzuschnitt
des gebuchten Aufenthalts in der Ferienunterkunft nicht beeinträchtigen.
CroAdria-Tours verpflichtet sich eingetretene Leistungsänderungen oder Abweichungen umgehend an den Kunden weiter zu leiten.
Im Falle einer erheblichen Abweichung kann der Veranstalter dem Kunden
entweder eine Preisminderung oder die Zurverfügungstellung einer zumindest
gleichwertigen Unterkunft anbieten.
4.3. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Nimmt der Kunde, aus nicht zu vertretenen Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.1. Rücktritt durch den Kunden: Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Das sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherheit
schriftlich tun.
Ihre Rücktrittsmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem
Sie bei CroAdria-Tours eingeht. Maßgebend ist der Poststempel.
Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten,
kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für
die von ihm getroffenen Reisevorkehrungen und den entstandenen Aufwand verlangen.
Die Höhe des Aufwandes wird aus dem Mietpreis des Buchungsobjektes wie
folgt nachstehend errechnet.
5.2. Privatunterkünfte (eigene Anreise):
bis 90. Tag vor vereinb. Reisebeginn: 20 %
vom 89. bis 35. Tag vor Reiseantritt: 25 %
vom 34. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 40 %
vom 13. bis 07. Tag vor Reiseantritt: 50 %
vom 06 bis 03 Tag vor Reisebeginn: 75 %
vom 02 bis ab dem Tag des Reiseantritts
bzw. bei Nichtantritt der Reise 100 %
5.3. Hotels und Apartmentanlagen (eigene Anreise):
bis 30. Tag vor Reiseantritt: 15%
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 20%
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 30%
ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 45%
ab 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 55%
Bei Rücktritt am Reisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 75%
6. Umbuchung und Ersatzpersonen
6. Umbuchung und Ersatzpersonen: Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reisezieles und der Unterkunft. Umbuchungen vor dem 90. Tag vor Reiseantritt
werden mit 10% in Rechnung gestellt.
Spätere Umbuchungen, sofern ihre Durchführung möglich ist, werden als Rücktritt gemäß Ziffer
5 ff. mit gleichzeitiger Neuanmeldung behandelt.
Kleinere Änderungen wie z.B. Änderung der Personenanzahl, zusätzlich benötigter Bootsanlegeplatz oder nachträglich anzumeldende Haustiere werden lediglich ab dem 60. Tag vor Reisebeginn pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR durch CroAdria-Tours berechnet.
7. Preisgestaltung
und Zusatzkosten, Preiserhöhungen
7.1. Preisgestaltung und Zusatzkosten: Die Kurtaxe ist in den Preisen
für Hotel- und Ferienanlagen bereits
enthalten.
Bei den Privatunterkünften ist die Kurtaxe nicht immer aber überwiegend
im Gesamtpreis bereits mit einberechnet. Bei einigen Privatunterkünften (abhängig
vom jeweiligem Urlaubsort und Ferienobjekt) muss die Kurtaxe und eine einmalige
Anmeldegebühr (ca. 1,- bis 2,80 Euro pro Person) zusätzlich vor Ort bezahlt werden,
da diese aus organisatorischen Gründen nicht in den Reisepreis eingerechnet
werden kann. Ob eine Kurtaxe und Anmeldegebühr bereits im Reisepreis eingerechnet
ist, können Sie aus dem Preisinfoteil des jeweiligen Ferienobjektes
entnehmen!
7.1.2. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten in den Hotels
Preise pro Person. In Ferienwohnungen, Häusern und Appartments von Ferienanlagen
beziehen sich die Preise pro Tag und Wohneinheit.
7.1.3. Im Preis inbegriffen ist in aller Regel der übliche Verbrauch
von Strom, Wasser und Gas. Ebenso inbegriffen ist die Bettwäsche und Endreinigung
und die Zusatzleistungen, die in den einzelnen Objektbeschreibungen als solche
ausgeschrieben sind.
7.2. Preiserhöhung: CroAdria-Tours ist nur berechtigt den Preis
nach Vertragsabschluss zu erhöhen, wenn die hier nachstehend aufgeführten
Voraussetzungen gegeben sind:
7.2.1. Eine Erhöhung des Veranstalters ist nur dann zulässig,
wenn zwischen Vertragsabschluß und
Beginn des Aufenthaltes ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Ab dem
21. Tage vor Reisebeginn ist eine Preiserhöhung nicht mehr möglich.
7.2.2. Die Preiserhöhung darf sich nur auf sich ändernde Umstände
zwischen Vertragsabschluß und
dem 21. Tag vor Reiseantritt beziehen und nur eine Anpassung dieser darstellen.
Ein solcher Umstand ist zum Beispiel eine Erhöhung der Steuer- oder Gebührenlast
durch das Reiseland zu Lasten des Veranstalters.
7.2.3. Der Veranstalter wird dem Kunden eine Änderung des Preises
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund erklären.
Im Falle einer Erhöhung des Preises um mehr als 5% kann der Kunde ohne
Gebühren vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Der Kunde hat dies unverzüglich
nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung
der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
8.1. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter: CroAdria-Tours kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reiseveranstaltungsvertrag kündigen:
8.1.2. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende oder eine ihn begleitende Person die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhält.
CroAdria-Tours behält den Anspruch auf den Reisepreis.
Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer
selbst. Ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die sich aus einer
anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen ergeben, werden zurückerstattet.
8.1.3. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei nicht Erreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl.
Der Veranstalter informiert Sie jedoch frühzeitig, wenn abzusehen ist,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht zu erreichen ist. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8.1.4. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die den Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reisen, bedeuten würde.
Ein Rücktrittsrecht vom Veranstalter besteht jedoch nur, wenn die dazu führenden
Umstände nicht zu vertreten sind (z.B. keine Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn
er den Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunden den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:
Wird der Vertrag aufgrund von bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt (zum Beispiel Krieg, Streik, Aussperrung, Öl- und Benzineinschränkungen, Grenzschließungen, Epidemien, Natur- und Verunreinigungskatastrophen usw.)
erheblich erschwert oder gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl CroAdria-Tours als auch der Kunde nur nach Vorgabe der Vorschrift des § 651j
BGB kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, kann der Veranstalter für bereits erbrachte Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
10. Haftung des Veranstalters
10.1. Haftung des Veranstalters: Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
10.1.1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung.
10.1.2. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
10.1.3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller im Online-Katalog (Internetauftritt)
angegebenen Reiseleistungen, sofern der Veranstalter nicht gemäß Ziffer
4.3. vor Vertragsschluss eine Änderung erklärt hat.
10.1.4. Der Veranstalter haftet für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
Für Körper- und Sachschäden haftet er jedoch nur, wenn den mit
der Leistungserbringung betrauten Personen Vorsatz oder grobe Fahrlässig-
keit zur Last fällt.
Für einfache Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen ist eine
Haftung von CroAdria-Tours ausgeschlossen.
CroAdria-Tours kann sich auf gesetzliche, die Leistungsträger betreffende Vorschriften berufen, welche die Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Leistungsträger nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen zulassen.
11. Mitwirkungspflicht
11. Mitwirkungspflicht: Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Insbesondere sind Sie verpflichtet Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Vertretung (z.B. Hauseigentümer, Touristbüro, Hotel- oder Ferienanlage)
der oder dem Leistungsträger
zur Kenntnis zu bringen. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist.
Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn der Kunde einen unverhältnis-
mäßigen Aufwand fordert.
Die Abhilfe kann auch durch Erbringen einer gleichwertigen Ersatzleistung geschaffen werden (z.B. vergleichbare Unterkunft mit selbigen
Präferenzen.) Diese Ersatzleistungen kann der Reisende nur ablehnen, wenn Sie ihm aus wichtigem
Grund nicht zumutbar ist, insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung
der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht mehr gewährleistet ist.
Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Wenn keine Abhilfe geschaffen wird oder nicht geschaffen werden kann, ist
der Reisende verpflichtet, eine Niederschrift (Mängelreport) zu erfassen um
diese vom Hauseigentümer oder von der örtliche Vertretung (Touristbüro,
Hotel- oder Ferienanlage) gegenzeichnen zu lassen. Andernfalls muss eine
eine Niederschrift über Ihre Reklamation von der örtlichen Vertretung
angefertigt werden und diese auf ihren Wunsch hin als Kopie ausgehändigt
werden um die vorliegende Reklamation schriftlich zu bestätigen.
Die örtliche Vertretung ist nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
12. Ausschluss von Ansprüche, Verjährung, Abtretungsverbot
12.1. Ausschluss von Ansprüche, Verjährung, Abtretungsverbot:
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von Reiseleistungen sind innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei CroAdria-Tours an dessen Firmensitz geltend zu machen.
Dabei sollten Sie die Kopie der Niederschrift Ihrer Reklamation beifügen bzw. begründen, warum eine solche Niederschrift nicht angefertigt wurde.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten.
12.2. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise den Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die Ansprüche schriftlich zurückgewiesen werden.
12.3. Eine Abtretung jeweiliger Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte ist ausgeschlossen.
13. Versicherungen
13.1. Versicherungen: Unsere Preise enthalten alle keine Reiserücktritts-
kostenversicherung. CroAdria-Tours empfiehlt daher die Inanspruch-
nahme eines Versicherungsschutzes, insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, um sich vor hohen Kosten bei einem evtl. Rücktritt von der Reise zu schützen.
13.2. Bei Pauschalreisen entnehmen Sie bitte, nähere Informationen bezüglich der Insolvenzversicherung Ihren Reiseunterlagen beiliegen-
dem Sicherungsschein.
13.3. Entsprechend § 651 k BGB sind unsere Pauschalreisen abgesichert. Sie erhalten pro Buchung einen Sicherungsschein über den Gesamtwert ihrer gebuchten Reise (gültig für alle in der Reisebestätigung genannten Personen).
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Aufrechnungsverbot
15. Aufrechnungsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche
auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären.
Dieses gilt jedoch nicht für unbestrittene beziehungsweise rechtskräftig festgestellte Forderungen.
16. Gerichtsstand
16. Gerichtsstand: Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
17. Sonstiges
17.1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Bauweise in Südeuropa
aufgrund der klimatischen Verhältnisse leichter ist als in Deutschland. Hierdurch
und durch das Verhalten anderer Gäste können naturgemäß Geräuschbelästigungen
in Ihren Ferienunterkünften auftreten, ebenso technische Defekte technischer
Einrichtungen wie zum Beispiel Lift, Warmwasserversorgung etc.
17.2. Alle Angaben im Online-Katalog (auf den Internetseiten) des Veranstalters
werden vorbehaltlich gesetzlicher Genehmigungen veröffentlicht und entsprechen
dem Stand bei Veröffentlichung.
17.3. Für Schreib- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
17.4. Musik- und Tanzveranstaltungen im Freien dauern in der Regel bis
Mitternacht, jedoch muss auch nach Ende dieser Veranstaltung mit Lärmverursachung
durch zurückbleibende Gäste, Aufräumarbeiten, wegfahrenden Autos und Mopeds
etc. gerechnet werden. Auf dafür, wie für laute Musik, kann der Veranstalter
keine Entschädigung vornehmen.
17.5. Die Abschlussreinigung in den Privatunterkünften (Ferienwohnung,
Haus, Ferienwohnung im Landhaus, Landhaus, Studio oder Zimmer in einer Privatunterkunft)
erfolgt jeweils durch den Kunden, unabhängig von der Endreinigung durch den
Hauseigentümer oder der örtlichen Vertretung. Zur Abschlussreinigung zählen
das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung sämtlicher Abfälle und
das Fegen aller Räume, so das dass Ferienobjekt besenrein übergeben werden kann.
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